Fähnlein Fieserscheich lässt grüßen

Laut dem Gesetzentwurf von Justizministerin Zypries macht sich nur eine Person strafbar, die sich gezielt unterweisen lässt, um eine terroristische Gewalttat zu begehen. Nicht strafbar sei dagegen der reine Aufenthalt in einem Trainingscamp, ohne dass der Teilnehmer die Motivation habe, einen Terroranschlag zu verüben.
Bei Interesse für das kommende Afghanistancamp, Textzeile anklicken!
Einverständnis der Erziehungsberechtigten wird vorausgesetzt.




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